Zielgruppe(n)

Fachkraft

Ausschreibung

Die Weiterbildung befähigt Sie als Pflegefachkraft, in stationären, teilstationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen Leitungsverantwortung im Blick auf Mitarbeitende und Kunden unter Berücksichtigung organisatorischer und wirtschaftlicher Aspekte zu übernehmen. Aufgrund Ihrer Erstausbildung und Berufserfahrung verfügen Sie über entsprechende Vorkenntnisse, auf denen Sie neues Wissen für die Leitung von sozialen Abteilungen oder Einrichtungen aufbauen und Ihre Management- und soziale Kompetenz erweitern.
Die Weiterbildung ist in folgende Module aufgeteilt:
Modul A (240 UE): Managementkompetenz
Modul B (120 UE): Psychosoziale und kommunikative Kompetenz
Modul C.1 (120 UE): Leitungskompetenz

Für den Abschluss als Verantwortliche Pflegefachkraft / PDL sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

• Teilnahme an den Modulen A, B und C
• 2tägige Hospitation mit Einreichen des Hospitationsberichtes
• Ethische Fallarbeit
• Bestehen der Projektarbeit
• Erfolgreiche Teilnahme am Kolloquium

Sie selbst entscheiden, wann Sie mit der Weiterbildung beginnen: ein Start ist jederzeit möglich. Wir empfehlen die Teilnahme an einer der Auftaktveranstaltungen.
nächste Auftaktveranstaltungen:
09.03.2026
17.09.2026

Dozent*in

  • diverse Dozent/-innen

Organisatorisches

Die Anzahl der Seminartage berechnet sich auf Grundlage von 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Seminartag. Seminartage mit 4 oder 6 Unterrichtseinheiten sind möglich; dementsprechend ändert sich die Gesamtzahl der Seminartage. Praktika oder Hospitationen sind mit Zeitstunden ausgewiesen. Diese sind in dem angegebenen Umfang zu absolvieren.

Wichtiger Hinweis:

Lassen Sie sich Ihre Teilnahmegebühren über einen Bildungsgutschein (AZAV) erstatten, diese Weiterbildung ist zertifiziert! Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

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100 % Kostenübernahme (bis 50 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 0, 00 €
50 % Kostenübernahme (bis 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 2.243, 00 €
25 % Kostenübernahme (ab 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 3.364, 50 €
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Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage möglich.

Standort

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