Liebe Interessierte,
es gibt verschiedene Möglichkeiten der finanziellen Förderung Ihrer beruflichen Weiterbildung.
Diese möchten wir Ihnen in der folgenden Übersicht kurz darstellen.

Antragsteller/in:
Unternehmen mit Sitz oder Betriebsstätte in Mecklenburg-Vorpommern

Antragsadressat/ Kontakt:
Gesellschaft für Struktur- und Arbeitsmarktentwicklung GSA
Postfach 111117, 19011 Schwerin (als vorprüfende Stelle) www.gsa-schwerin.de

Zielgruppe:
Beschäftigte aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern; Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen

Antragsverfahren:
Erfragen Sie bitte bei dem/der zuständigen Ansprechpartner/in unserer Bildungseinrichtung und der GSA, ob die Fortbildung förderfähig ist. Die Anträge sind bei der GSA einzureichen.

Bewilligungsbehörde ist das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern (LFI).Die Antragsunterlagen stehen auf den GSA-Internetseiten zur Verfügung.

Zuwendungshöhe:

  • Anteilfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss
  • Qualifizierungen mit qualifizierter Teilnahmebescheinigung max. 500,00 €
  • Qualifizierungen mit Abschlussorientierung oder mit Abschlusszertifikat oder anschlussfähige Teilqualifizierungen max. 3.000,00 €
  • bis zu 50 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten
  • bis zu 75 % der Lehrgangskosten je Beschäftigten, wenn die Voraussetzungen nach der De-minimis-Verordnung erfüllt sind (u.a. Nachweis der Beihilfe an alle verbundenen Unternehmen in den vergangenen zwei Jahren)

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Individuelle und unbürokratische Förderung von Beschäftigten durch die Bundesagentur für Arbeit


Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.

Unter 50 BeschäftigteUnter 500 BeschäftigteAb 500 Beschäftigte
100% Kostenübernahme50% Kostenübernahme25% Kostenübernahme



Zuschüsse zum Arbeitsentgelt für die Zeit der Weiterbildung wird individuell pro Person errechnet und vergütet.

Unter 50 BeschäftigteUnter 500 BeschäftigteAb 500 Beschäftigte
75% Zuschuss50% Zuschuss25% Zuschuss



Hinweise:

  • Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden.
  • Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet.
  • Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage ebenfalls möglich.

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Antragsteller/in:
Beschäftigte mit Schwerpunkt ihres Arbeits- oder Dienstverhältnisses in Mecklenburg-Vorpommern

Zielgruppe:
Beschäftigte aus Unternehmen in Mecklenburg-Vorpommern; Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung, die dem Erwerb, dem Erhalt oder der Erweiterung von beruflichen Qualifikationen und Kompetenzen dienen

Antragsverfahren:
Beschäftigte müssen die Bildungsfreistellung mindestens acht Wochen vor Beginn der Bildungsveranstaltung bei ihrem Arbeitgeber beantragen. Mitzuteilen ist ebenfalls der Nachweis über die Anerkennung der Veranstaltung und die Information über Inhalt, Zeitraum und durchführende Einrichtung.

Zuwendungshöhe:
Auf Antrag erstattet das Land dem Arbeitgeber einen pauschalierten Betrag bis zu fünf Tage pro Kalenderjahr pro Beschäftigter und Beschäftigtem

  • für Veranstaltungen der beruflichen Weiterbildung in Höhe von 55 Euro pro Tag.
  • für Veranstaltungen der politischen Weiterbildung in Höhe von 110 Euro pro Tag.
  • für Veranstaltungen der Qualifizierung zur Wahrnehmung ehrenamtlicher Tätigkeiten in Höhe von 110 Euro pro Tag.

Die Erstattung erfolgt ​im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Der Freistellungsanspruch der Beschäftigten besteht unabhängig von der Erstattungszahlung.

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Antragsteller/in:
Teilnehmer

Antragsadressat/ Kontakt:
zuständiges Amt für Ausbildungsförderung www.aufstiegs-bafoeg.de dort unter „zuständige Stelle“

Zielgruppe:
gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in; TN darf keine Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss haben

Antragsverfahren:
Formulare zum Download unter www.aufstiegs-bafoeg.de/

Zuwendungshöhe:
Unabhängig vom Einkommen und Vermögen:

  • Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 40 %, der nicht zurückgezahlt werden muss
  • zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die restlichen 60 %
  • Darlehenserlass bei Prüfungserfolg in Höhe von 40 %
  • Darlehenserlass in Höhe von bis zu 66 % bei Unternehmensgründung
  • pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung

zusätzlich bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ist die Bewilligung eines  Beitrags zum Lebensunterhalt einkommens- und vermögensabhängig möglich

Antragsteller/in:
Träger einer Maßnahme beantragt für eine bestimmte Fort- und Weiterbildung oder ein Inhouse-Seminar

Antragsadressat/ Kontakt:
Informationen unter: www.kda.de
Vergabe über die Wohlfahrtverbände oder die DHWGeschäftsstelle Hamburg

Zielgruppe:
haupt- und ehrenamtliche Mitarbeitende in der Altenhilfe/Altenarbeit

Antragsverfahren:
Förderfähig sind Lehrgänge (Veranstaltungen in Seminarform und tutoriell begleitetes internetgestütztes Lernen in Gruppen) und Fachveranstaltungen (Veranstaltungen mit Vortragscharakter), die systematisch dazu beitragen, die fachliche und soziale Kompetenz zu erhalten und zu verbessern.

  • Mindestteilnehmerzahl: 12
  • Informationen unter: www.kda.de

Zuwendungshöhe:
20,00 € pro Teilnehmenden/Tag

Ziel der Förderung ist die finanzielle Unterstützung bei der Fort- und Weiterbildung für Mitarbeitende in der Altenhilfe/Altenarbeit.

Es gibt nur eins, was auf Dauer teurer ist als Bildung, keine Bildung. (John F. Kennedy)