Zielgruppe(n)

Betreuungskraft, Hilfskraft

Ausschreibung

Wichtiger Hinweis:
Lassen Sie sich Ihre Teilnahmegebühren über einen Bildungsgutschein (AZAV) erstatten, diese Weiterbildung ist zertifiziert!

Die berufliche Weiterbildung der Beschäftigten kann einerseits durch vollständige oder teilweise Übernahme der Weiterbildungskosten/Gebühren gefördert werden und andererseits Zuschüsse zum Arbeitsentgelt erhalten. Die Höhe der Förderung richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten.
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100 % Kostenübernahme (bis 50 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 0, 00 €

50 % Kostenübernahme (bis 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 2.292, 30 €

25 % Kostenübernahme (ab 500 Beschäftigte) > Ihre verbleibende Gebühr: 3.438, 45 €
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Bei Betrieben mit weniger als 500 Beschäftigten sollen für Beschäftigte ab 45 Jahren und für schwerbehinderte Menschen bis zu 100 Prozent der Kosten übernommen werden. Partnerunternehmen Ihres Betriebes bzw. verbundene Unternehmen werden gesamtheitlich betrachtet. Anteilige Fahrtkostenerstattung ist auf Anfrage möglich.

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Die Weiterbildung richtet sich an Mitarbeitende aus den Bereichen Wohnen und Werkstätten für Menschen mit Behinderung (WfbM). Sie umfasst insgesamt 500 theoretische Unterrichtseinheiten mit dem Ziel, Mitarbeitende in o.g. Tätigkeitbereichen vielseitig zu qualifizieren.

Themenbereiche sind unter anderem:

• Planung des Rehabilitationsverlaufes
• Berufs- und Persönlichkeitsentwicklung:
Planung, Organisation, Durchführung und Evaluation von Angeboten und Maßnahmen
• Gestaltung der Arbeit unter rehabilitativen Aspekten
• Kommunikation und Zusammenarbeit mit den behinderten Menschen und Institutionen ihres Umfeldes
• Rechtliche Rahmenbedingungen

Fachpraktische Erfahrung:

Im Rahmen der Weiterbildung wird ein Praxisprojekt im Umfang von 40 Stunden am eigenen
Arbeitsplatz durchgeführt, in einer schriftlichen Projektarbeit dargestellt und anschließend in
einem Abschlusskolloquium präsentiert und
verteidigt.

Zugangsvoraussetzungen:

Für die Teilnahme an unserer Weiterbildung benötigen Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und erste Erfahrungen im Bereich der beruflichen und/oder sozialen Rehabilitation in den o.g. Bereichen.

Hinweis:

Für die Qualifizierung als Fachkraft in einer WfbM benötigen Sie laut § 9 der Werkstättenverordnung eine abgeschlossene Berufsausbildung und eine min. zweijährige Berufserfahrung in Industrie oder Handwerk.

Leistungsnachweise:

• Teilnahme an den Seminartagen
• Praxisprojekt mit Projektarbeit
• Abschlusskolloquium mit Präsentation und Verteidigung der schriftlichen Projektarbeit

Nach Absolvierung aller Leistungsnachweise erhalten Sie Ihr Zertifikat.

1. Kursblock: 07.04.2025 - 09.04.2025
- weitere Termine folgen

Die Anzahl der Seminartage berechnet sich auf Grundlage von 8 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten pro Seminartag.
Seminartage mit 4 oder 6 Unterrichtseinheiten sind möglich; dementsprechend ändert sich die Gesamtzahl der Seminartage.

Die Weiterbildung basiert auf der Forderung der sonderpädagogischen Zusatzqualifikation im Rahmen von Anerkennungsverfahren als Fachkraft laut Anlage 2, Landesrahmenvertrag M-V.

Dozent*in

  • diverse Dozent/-innen

Standort

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