Zielgruppe(n)

Fachkraft

Ausschreibung

In der ambulanten Versorgung von Menschen mit schwerheilenden und chronischen Wunden hat der GKV-Spitzenverband die Rahmenempfehlungen nach § 132 a Abs. 1 SGB V erweitert.
Pflegedienste können sich im Bereich der Wundversorgung professionell aufstellen und sich als spezialisierte Leistungserbringer auf dem Markt etablieren.
Im § 6 Anforderungen an die Eignung von spezialisierten Leistungserbringern zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden wird für die Leitung des Bereichs der spezialisierten Wundversorgung eine Zusatzqualifikation von mindestens 168 Unterrichtseinheiten gefordert.
Die Fachkräfte, die an der Leistungserbringung mitwirken, benötigen über die berufliche Qualifikation hinaus eine spezifische Zusatzqualifikation zur Versorgung von chronischen und schwer heilenden Wunden im Umfang von mindestens 84 UE.

Bereits ausgebildete ICW® Wundexperten haben mit dem Abschluss bereits 56 UE erfüllt. Darauf kann jetzt das Modul mit 32 UE und abschließender Prüfung aufgebaut werden, um die Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Bitte nicht vergessen: nach Abschluss des Moduls für die spezialisierte Leistungserbringung besteht für die Wundexperten eine Fortbildungspflicht im Umfang von 10 Zeitstunden (=13, 25 UE bzw. Rezertifizierungspunkte).

Inhaltliche Schwerpunkte: u. a.
- Ambulante Gesundheitsökonomie
- Komplexe Wundsituationen
- Verosrgung von Tumorwunden
- Wundversorgung im Kontext von Palliative Care
- Wundversorgung und lymphatische Erkrankungen
- MARSI / Hautschäden durch klebende Materialien

Sie erhalten nach erfolgreicher Prüfung (Klausur) ein Zertifikat der ICW® (Gebühren im Preis enthalten).

Vorraussetzung: Abschluss als ICW(R) Wundexperte

Der Kurs ist bei der ICW anerkannt.

Dozent*in

  • diverse Dozent/-innen

Organisatorisches

Kurstermine:
18.01.2024
19.01.2024
25.01.2024
29.01.2024
31.01.2024 Klausur

Standort

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