Aufstiegs-BAföG nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz
Antragsteller/in:
Teilnehmer
Antragsadressat/ Kontakt:
zuständiges Amt für Ausbildungsförderung www.aufstiegs-bafoeg.de dort unter „zuständige Stelle“
Zielgruppe:
gefördert wird die Vorbereitung auf mehr als 700 Fortbildungsabschlüsse wie Meister/in, Fachwirt/in, Techniker/in, Erzieher/in oder Betriebswirt/in; TN darf keine Masterabschluss oder einen staatlichen oder staatlich anerkannten entsprechenden Hochschulabschluss haben
Antragsverfahren:
Formulare zum Download unter www.aufstiegs-bafoeg.de/
Zuwendungshöhe:
Unabhängig vom Einkommen und Vermögen:
- Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren in Höhe von 40 %, der nicht zurückgezahlt werden muss
- zinsgünstiges Darlehen bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) für die restlichen 60 %
- Darlehenserlass bei Prüfungserfolg in Höhe von 40 %
- Darlehenserlass in Höhe von bis zu 66 % bei Unternehmensgründung
- pauschaler Kinderbetreuungszuschlag für Alleinerziehende mit Kindern unter 10 Jahren oder Kindern mit Behinderung
zusätzlich bei Teilnahme an einer Vollzeitmaßnahme ist die Bewilligung eines Beitrags zum Lebensunterhalt einkommens- und vermögensabhängig möglich