Antragsteller/in:

  • Teilnehmer (berufstätig oder arbeitssuchend) beantragt Bildungsgutschein
  • für Weiterbildung zugelassener Bildungsträger beantragt Anerkennung der Maßnahme nach AZAV

Antragsadressat/ Kontakt:
Ihre zuständige Agentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de), Ihr zuständiges Jobcenter oder vereinbaren Sie einen Beratungstermin zu den Fördervoraussetzungen: 0800 4 555500 (gebührenfrei)

Zielgruppe:       
für Teilnehmer bei denen Fortbildung notwendig ist

  • um sie beruflich einzugliedern
  • eine konkret drohende Arbeitslosigkeit abzuwenden
  • bei Teilzeitbeschäftigten, um Vollzeitbeschäftigung zu erreichen oder
  • wegen eines fehlenden Berufsabschlusses

Antragsverfahren:

  • Beratungsgespräch
  • Berufsausbildung muss mind. 4 Jahre zurückliegen
  • keine öffentlich geförderte Weiterbildung innerhalb der letzten 4 Jahre
  • Gültigkeit des Bildungsgutscheins 3 Monate ab Ausstellung
  • Abgabe beim Bildungsträger rechtzeitig vor Maßnahmebeginn
  • Bildungsträger muss ihn vor Maßnahmeeintritt bei Arbeitsagentur oder Jobcenter einreichen

Auf die Ausstellung eines Bildungsgutscheines kann verzichtet werden, wenn der Arbeitgeber und der/die Arbeitnehmer damit einverstanden sind.

Zuwendungshöhe:
alle Kosten, die unmittelbar durch die Fortbildungsmaßnahme entstehen